Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45254
BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22 (https://dejure.org/2022,45254)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.2022 - 203 StRR 317/22 (https://dejure.org/2022,45254)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - 203 StRR 317/22 (https://dejure.org/2022,45254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,45254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 264
    Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264
    1. § 264 Abs. 9 Nr. 1 Alt. 2 StGB erfasst als zulässige Form der formellen Subventionserheblichkeit auch die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsache durch den Subventionsgeber aufgrund von § 2 SubvG in einer - zugangsbedürftigen - Erklärung gegenüber dem ...

  • rechtsportal.de

    Keine überzogenen Hinweispflichten des Fördergebers im Antrag auf Subventionshilfe; Corona-Hilfen als Subventionen nach § 264 Abs. 8 StGB ; Falschangabe zur Situation des Unternehmens als subventionserhebliche Tatsache; Ausreichende Bezeichnung der Subventionserheblichkeit ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Erforderlich sind jedoch stets klare Angaben (BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98-, juris Rn. 16 ff. zu § 264 StGB a.F.).

    Denn der Pflicht des Subventionsgebers zur ausdrücklichen Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen kommt eine erhebliche Bedeutung zu, damit der Antragsteller die Vergabevoraussetzungen erkennen kann und der Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane etwaige Täuschungshandlungen schnell und eindeutig feststellen können (BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 -, juris Rn. 14 zu § 264 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 11. November 1998 a.a.O.).

    Das Merkmal der Subventionserheblichkeit hat der Subventionsgeber daher klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall zu beziehen und dem Subventionsnehmer in einer zugegangenen Erklärung darzulegen; dass sich die Subventionserheblichkeit nur aus dem Kontext ergibt, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 a.a.O. Rn. 16; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264 Rn. 73; Ceffinato in MüKoStGB, 4. Aufl., § 264 Rn. 62 f.).

  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Zutreffend ist die Strafkammer zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den beantragten Soforthilfen jeweils um Subventionen gemäß § 264 Abs. 8 StGB handelt (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21-, juris Rn. 5).

    Als die Angeklagte am 1. April 2020 einen weiteren Antrag auf Bewilligung von Soforthilfe stellte, bestätigte sie unter dem Punkt 6.1 über die Online-Eingabemaske ihre Kenntnis der Subventionserheblichkeit bestimmter Tatsachen, die wiederum durch den ziffernmäßigen Verweis auf bestimmte Punkte im digitalen Antragsformular als solche eindeutig bezeichnet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 10; BayOBLG, Beschluss vom 23. Mai 2022 - 204 StRR 229/22 - unveröffentlicht, die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth, StraFo 2022, 162 f., bestätigend; im Ergebnis auch Höpfner/Bednarz, ZWH 2021, 91 ff., S. 93).

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 357/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Denn der Pflicht des Subventionsgebers zur ausdrücklichen Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen kommt eine erhebliche Bedeutung zu, damit der Antragsteller die Vergabevoraussetzungen erkennen kann und der Subventionsgeber und die Strafverfolgungsorgane etwaige Täuschungshandlungen schnell und eindeutig feststellen können (BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 -, juris Rn. 14 zu § 264 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 11. November 1998 a.a.O.).

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Angeklagte mit ihrer Erklärung unter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 SubvG i.V.m. § 264 Abs. 9 Nr. 2 Alt. 1 StGB zugleich ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen vorspiegelte und damit Angaben machte, mit denen ein in Wirklichkeit nicht existierender Sachverhalt als gegeben dargestellt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 357/17 -, juris Rn. 21 ff.).

  • KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Andererseits genügt für die Begründung der Strafbarkeit nach § 264 StGB auch die Verwendung des Wortes "subventionserheblich" nicht, wenn die Zuschussvoraussetzungen nicht deutlich werden (KG Berlin, Urteil vom 10. September 2021 - (4) 121 Ss 91/21 (134/21) -, juris).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Der Ausdruck "subventionserheblich" muss jedoch nicht wörtlich benutzt werden; ausreichend ist die unmissverständliche Verwendung gleichbedeutender Ausdrücke (BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 -, juris Rn. 33; LK/Tiedemann a.a.O. Rn. 73; Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 264 StGB Rn. 18; Ceffinato a.a.O. Rn. 62).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Formulierung "Finanzhilfen werden nur bei einer angemessenen Beteiligung des Empfängers gewährt" in § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz in der Fassung vom 24. Juni 1991) als eine ausreichende Bezeichnung der Subventionserheblichkeit von Tatsachen im Sinne von § 264 Abs. 7 Nr. 1 StGB a.F. erachtet (BGH, Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 587/05 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22
    Auch die Vorschrift von § 2 SubvG stellt eine gesetzliche Grundlage für die Bestimmung subventionserheblicher Tatsachen durch den jeweiligen Subventionsgeber dar (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16 -, juris Rn. 115 zu § 264 StGB a.F.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Der Ausdruck "subventionserheblich" braucht nicht wörtlich benutzt zu werden, vielmehr reichen gleichbedeutende Ausdrücke aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 StR 449/17, NStZ-RR 2019, 147, 148;BayObLG, Beschluss vom 20.10.2022 - 203 StRR 317/22, juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht